Behinderungsbedingter Mehrbedarf & Teilhabe an Bildung (gemäß § 112 SGB IX-neu)

Der behinderungsbedingte Mehrbedarf beschreibt die zusätzlichen Kosten im Studium, die aufgrund der (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung für Studierende entstehen. Im Rahmen des gestaffelten Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes wird dieser seit dem 01.01.2020 über das Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX-neu) geregelt. Zielgruppe und Leistungsumfang verändern sich nicht grundsätzlich. Verbesserungen gibt es aber insbesondere für jene Studierende, die vor ihrem aktuellen Studium bereits einen beruflichen Abschluss erworben haben.

Den obigen Artikel versenden



Was möchten Sie gerne senden?






Spam-Schutz

Aus Gründen der Sicherheit ist dieses Formular mit einem Schutz gegen unerwünschte E-Mails (Spam) versehen.

Damit Sie dieses Formular absenden können, lösen Sie bitte die folgende Aufgabe.