Nachteilsausgleich schon im ersten Semester?

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Mein Tipp an alle Studieninteressierte mit Behinderung, die demnächst ein Studium beginnen (wollen): kümmert euch so früh wie möglich über notwendige Bescheinigungen für Nachteilsausgleiche.

Mein Tipp an alle Studieninteressierte mit Behinderung, die demnächst ein Studium beginnen (wollen): kümmert euch so früh wie möglich über notwendige Bescheinigungen für Nachteilsausgleiche.

 

Ob ihr einen Nachteilsausgleich, z.B. für Klausuren eine Zeitverlängerung, von der Hochschule erhaltet, hängt von den Bescheinigungen ab, die ihr einreicht. In meinem Fall war das eine augenärztliche Bescheinigung über meine Sehbehinderung. Erst mit einer solchen Bescheinigung kann über den Nachteilsausgleich entschieden werden. Solche Bescheinigungen können sehr lange auf sich warten lassen - meine Augenärztin hat dafür volle 4 Monate gebraucht!!!
Da ihr im Grunde ab dem ersten Tag einen Anspruch auf Nachteilsausgleich habt - z.B. für digitale Materialien - und die ersten Klausuren sehr schnell geschrieben werden, kümmert euch früh drum.
Welche Bescheinigungen ihr benötigt, kann euch der/die Behindertenbeauftragte der Hochschule auch schon vor Beginn des Studiums sagen.

Bei mir hats so gerade geklappt. Drei Wochen vor der ersten Klausur hatte ich meine augenärztliche Bescheinigung.

 

(Veröffentlicht von Thomas, 2017)