Behinderungsbedingter Mehrbedarf & Teilhabe an Bildung (gemäß § 112 SGB IX-neu)

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Der behinderungsbedingte Mehrbedarf beschreibt die zusätzlichen Kosten im Studium, die aufgrund der (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung für Studierende entstehen. Im Rahmen des gestaffelten Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes wird dieser seit dem 01.01.2020 über das Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX-neu) geregelt. Zielgruppe und Leistungsumfang verändern sich nicht grundsätzlich. Verbesserungen gibt es aber insbesondere für jene Studierende, die vor ihrem aktuellen Studium bereits einen beruflichen Abschluss erworben haben.

Das BAföG berücksichtigt nicht die Mehrkosten, die im Studium durch eine (nicht-)sichtbare Behinderung / chronische Erkrankung anfallen. Das können z.B. Kosten für (technische) Hilfsmittel oder Studienassistenz sein. Zunächst gilt es herauszufinden, welche Hilfen und Unterstützungen man im Studium konkret benötigt. Hierbei können Beratungsangebote helfen.

Nach Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) sind die Hochschulen dazu verpflichtet, die Barrierefreiheit ihrer Einrichtung zu gestalten und alle Voraussetzungen zu schaffen, damit ein Studium mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung erfolgreich durchgeführt werden kann. Daher ist es wichtig, zunächst zu klären, welche Hilfen von der Hochschule bereits angeboten werden. Das könnten z.B. Arbeitsplätze für Studierende mit Sehbehinderung oder Angebote zur Studienassistenz sein (siehe Datenbank der Hochschulen in NRW). Falls die benötigten Hilfen an der gewählten Hochschule nicht vorhanden sind, können diese über das Eingliederungsrecht bzw. die sog. „Teilhabe an Bildung“ (definiert als: „Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf“ gemäß § 112 SGB IX-neu) beantragt werden.

Hierüber können Hilfsmittel, Studienassistenz oder andere Hilfen in Anspruch genommen werden. Wichtig hierbei ist jedoch, dass sich diese Unterstützungsmöglichkeiten ausschließlich auf das Studium beziehen, da ansonsten andere Kostenträger, wie beispielsweise die Krankenkasse, zuständig sind.

So müssen technische Hilfsmittel immer studien- und zugleich behinderungsbezogen sein. Vom Kostenträger wird z.B. bei Studierenden mit einer Sehbehinderung die Vergrößerungssoftware finanziert, aber i.d.R. ein gewöhnlicher Laptop mit der Begründung abgelehnt, dass dieser zur Grundausstattung eine*r jeden Student*in gehört, wodurch seinerseits das behinderungsbezogene Merkmal verloren geht. Eine Studienassistenz stellt hingegen eine Form der persönlichen Hilfe im Studium dar. Sie kann beispielsweise in Vorlesungen und Seminaren mitschreiben, unterstützen bei der Strukturierung des Studienalltags, beim Zurechtfinden in der neuen (Hochschul-)Umgebung sowie bei der Bibliotheksarbeit und eine Begleitung sein, beim Besuch von Seminaren / Vorlesungen oder eine „Kommunikationshilfe“ bei Gesprächen mit Dozent*innen.  

Zuständig für diese Unterstützungsmaßnahmen und somit zugleich Kostenträger hinter dieser Form des Eingliederungsrechts stehen in Nordrhein-Westfalen der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

!! Wichtig: Studierende mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) oder mit einer psychischen Erkrankung, die bereits in der Schulzeit Leistungen über §35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) z.B. in Form einer Schulbegleitung erhalten haben, können ihre Assistenz im Studium (= Studienassistenz, bis zum 27. Lebensjahr) auch hierüber beantragen. In diesem Fall ist dann der Kostenträger weiterhin das Jugendamt. !!!  

 

Auslandsaufenthalt

Wer im Ausland studieren möchte, sollte sich an den DAAD, Deutschen Akademischen Austausch Dienst, wenden. Dieser unterstützt Studierende mit finanziellen Mitteln, um den anfallenden Mehrbedarf im Studium aufgrund von (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung bei einem (studienbezogenen) Auslandsaufenthalt abdecken zu können.

 

Weiterführende interne Links:

>> Situation von Studierenden mit (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischer Erkrankung

>> Wo studieren?

>> Behinderungsbedingter Mehrbedarf & Eingliederungshilfe

>> BAföG

>> Stipendien und Studienkredit

>> Wohnen

>> Mobilität

>> Freizeit

>> Beratungsangebote: kombabb-Kompetenzzentrum NRW / Beratungsangebote an einer Hochschule / Beratungsangebote außerhalb einer Hochschule

>> zur Datenbank der Hochschulen in NRW

 

Weiterführende externe Links:

>> DSW: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

>> Link zu Informationen des LWL - Landschaftsverband Westfalen Lippe  

>> Link zu Informationen des LVR - Landschaftsverband Rheinland  

>> Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) - Hochschulempfehlungen

>> DAAD: Mobilität mit Behinderung