Studieren mit einer (Nicht-) sichtbaren Behinderung und / oder chronischen Erkrankung
Studieren mit einer psychischen Erkrankung
Studieren mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
kombabb.de > Definition "(nicht-)sichtbare Behinderung“
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Bei der Auseinandersetzung mit dem Thema "Behinderung“ fällt schnell auf, dass es nicht "DIE Behinderung / chronische Erkrankung“ gibt. Stattdessen sind verschiedene Formen zu unterscheiden, wozu auch die Einteilung in "sichtbar" und "nicht-sichtbar“ gehört. 

 

Seit dem 1. Januar 2018 gibt es im Rahmen des gestaffelten Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes (kurz: BTHG) einen neuen Behinderungsbegriff in Deutschland, der für alle Menschen mit Behinderungen gilt. Er lautet wie folgt:

 

"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ (§ 2 Abs. 1 SGB IX-neu)

 

Diese erneuerte Begriffsbestimmung von Behinderung erachtet demnach diese NICHT mehr als Eigenschaft oder Defizit IN einer Person (wie ihr Vorgängermodell). Stattdessen entsteht eine gesundheitliche Beeinträchtigung vielmehr im Zusammenspiel mit gesellschaftlichen Kontextfaktoren sowie mit den Interessen und Wünschen des betroffenen Menschen. Demzufolge IST der Mensch also NICHT mehr behindert, sondern er WIRD durch die Barrieren der Umwelt behindert. Dieser neue Behinderungsbegriff ist in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu verstehen.

 

Eine "Chronische Krankheit“ hingegen beschreibt, dem Deutschen Studentenwerk (2012) zufolge, länger andauernde Erkrankungen oder jene, die einen episodischen Verlauf aufzeigen. Hierzu zählen u.a. chronische Darmerkrankungen oder Epilepsie. Führen diese zu einer Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe, münden sie letztlich in die gesetzliche Bestimmung von "Behinderung“.     

 

Jedoch gibt es, wie bereits eingangs erwähnt, die Unterscheidung zwischen der "sichtbaren“ und der "nicht-sichtbaren“ Behinderung / chronischen Erkrankung. Der Begriff „nicht-sichtbar“ bezeichnet hierbei "nicht-erkennbare“ bzw. "nicht-wahrnehmbare“ Behinderungen / chronische Erkrankungen, wie z.B. Diabetes, Epilepsie, Autismus-Spektrum-Störungen oder psychische Erkrankungen sowie Studierende mit rheumatischen oder Tumorerkrankungen, mit Stoffwechselstörungen, chronischen Magen-Darm-Erkrankungen, Teilleistungsstörungen (Legasthenie oder Dyskalkulie) oder Schmerz- und Dialysepatienten. Diese Aufzählung könnte noch endlos fortgesetzt werden, worauf aber an dieser Stelle verzichtet wird. 

 

Diese Erkrankungen unterscheiden sich ihrerseits von den sog. "klassischen“ bzw. bekannten Behinderungsarten, die auf den ersten Blick wahrnehmbar sind, wie beispielsweise die Gehbehinderung, Sehbehinderung, Blindheit, Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit.

 

Egal, ob die / der Studierende eine sichtbare oder nicht-sichtbare Behinderung / chronische Erkrankung hat: Es besteht ein Anrecht auf Nachteilsausgleiche sowie weitere Unterstützungsangebote im Studium!! Sicherlich stellt sich in diesem Zusammenhang bei Studierenden mit einer nicht-sichtbaren Behinderung / Erkrankung die Frage nach dem sog. „Outing“ (siehe auch Umgang mit nicht-sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung). 

 

 

Weiterführende interne Links:

>> Situation von Studierenden mit (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischer Erkrankung

>> Umgang mit nicht-sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung

>> Nachteilsausgleiche / „Sonderanträge“ bei der Zulassung 

>> Nachteilsausgleiche im Studium

>> Behinderungsbedingter Mehrbedarf / Eingliederungshilfe

>> Beratungsangebote: kombabb-Kompetenzzentrum NRW / Beratungsangebote an einer Hochschule / Beratungsangebote außerhalb einer Hochschule

 

Weiterführende externe Links:

>> DSW: Behinderung – gesetzliche Definitionen

>> DSW: Studieren mit Behinderung – gehöre ich dazu?

 

 

kombabb-Kompetenzzentrum NRW

kombabb

Der eingetragene Verein kombabb setzt sich leidenschaftlich dafür ein, Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen dabei zu unterstützen, ihren Traum eines Studiums zu verwirklichen. Das Team von engagierten Fachleuten und erfahrenen Beratern begleitet die Studieninteressierten auf jedem Schritt ihres Weges, von der Studienwahl bis zur Bewerbung und darüber hinaus. Durch individuelle Beratung, Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung des Studiums und der Vermittlung von Hilfsmitteln und Ressourcen ermöglicht die Organisation Chancengleichheit im Bildungsbereich. "Inklusives Studium" strebt danach, die vielfältigen Talente und Potenziale jedes Einzelnen zu fördern und eine inklusive Hochschulumgebung zu schaffen, in der alle Studierenden erfolgreich sein können.

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Zielgruppe

Wir beraten:

- Schüler*innen (sowie Studierende) im Rollstuhl, mit einer Seh- oder Hörbehinderung, und junge Menschen, die eine nicht-sichtbare Behinderung / chronische Erkrankung (z.B. Diabetes, Epilepsie, eine Autismus-Spektrum-Störung oder psychische Erkrankung) haben.

- Eltern bzw. Familienangehörige

- Alle, denen dieses Thema im Beruf (z.B. Lehrer*innen, Rehaberater*innen der Arbeitsagenturen, Mitarbeiter*innen des IFD, der EUTB oder der Autismus-Therapie-Zentren).

Angebote

kombabb bietet Fachinformationen rund um das Thema „Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung in NRW“.

kombabb sammelt Erfahrungsberichte von Studierenden und Studieninteressierten mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung (u.a. im Übergang Schule-Studium).

kombabb umfasst eine Datenbank mit Verlinkungen zu den einzelnen Hochschulen in ganz NRW. Hier sind die Kontaktdaten zu den wichtigsten Beratungsstellen (wie z.B. dem Behindertenbeauftragten) für Studieninteressierte und Studierende mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung an der jeweiligen Hochschule sowie weitere relevante Informationen (wie z.B. die Ausstattung mit behindertenspezifischen Arbeitsplätzen vor Ort) enthalten.

Team

Das kombabb-Kompetenzzentrum NRW besteht bereits seit 2008; unser Büro ist in Bonn, von wo wir für ganz NRW zuständig sind. Träger der Beratungsstelle ist der eigenständige (und gemeinnützige) Verein „Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) e. V.“. Gefördert werden wir vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und sind eine Initiative des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“. Unsere Förderung erfolgt in sog. „Projektlaufzeiten“, die i.d.R. drei Jahre umfassen.

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Sprechzeiten

Kombabb bietet i.d.R. jeden ersten Montag im Monat eine Abendsprechstunde von 18 bis 20 Uhr (unter der Telefon-Nr.: 0228 947 445 12) an.

Erinnerung: Nächste Abendsprechstunde am 07. August 2023 (von 18 bis 20 Uhr)!

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Aktuelles

Hier informieren wir über kommende Veranstaltungen oder Termine und über Neuigkeiten zum Thema Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung.

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Karte NRW Hochschulen

Infos rund ums barrierefreie Studium

Inklusiv Studieren

Inklusives Studieren schafft eine barrierefreie Umgebung, fördert Vielfalt und gleiche Chancen für alle Studierenden, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen. Eine unterstützende Atmosphäre ermöglicht das Erreichen akademischer Ziele und bereichert die Gesellschaft.

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Entdecken Sie unsere interaktive Karte für inklusive Hochschulen! Finden Sie barrierefreie Einrichtungen, Unterstützungsangebote und Ressourcen für ein erfolgreiches und bereicherndes Studium. Vielfalt und Chancengleichheit in der Bildung.

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Erfahrungsberichte

Unsere Plattform bietet Studierenden wertvolle Erfahrungsberichte von vor und nach dem Studium. Wir sorgen für Transparenz für fundierte Studienentscheidungen und eine erfüllende Bildungslaufbahn.

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