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Nachteilsausgleiche im Studium

Es wird unterschieden zwischen den Nachteilsausgleichen bzw. sog. „Sonderanträgen“ bei der Zulassung zum und den Nachteilsausgleichen im Studium unterschieden.

 

Nachteilsausgleiche im Studium sind immer individuell zwischen der / dem Studierenden mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung sowie der eigenen Hochschule zu vereinbaren. Sie sollen gewährleisten, dass ein Studium im Rahmen der eigenen Möglichkeiten absolviert werden kann. Es handelt sich hierbei NICHT um eine Erleichterung des Studiums oder um einen Vorteil gegenüber den nichtbehinderten Studierenden, sondern um einen Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile im Studium. 

 

Mögliche Beispiele für Nachteilsausgleiche können folgende Regelungen sein: Zeitverlängerung bei Klausuren / Veränderung von Prüfungsleistungen (Prüfungsmodifikationen), z.B. schriftlich zu mündlich oder umgekehrt (der Wechsel von Referat zu Hausarbeit oder von Gruppen- in Einzelarbeit etc.) / Beantragung (zusätzlicher) Ruhezeiten in Prüfungssituationen / Entzerrung des Studiums / eigenes Prüfungszimmer bei Klausuren / Verlängerung von Fristen bei Haus- oder Abschlussarbeiten. Zudem können hierbei durchaus auch „neue (individuelle) Wege“ gegangen werden, wenn klar wird, dass zuvor getroffene oder bereits bestehende Nachteilsausgleiche dem / der Student*in mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung nicht weiterhelfen.

 

In der Regel sind Nachteilsausgleichsregelungen in den Prüfungsordnungen der Hochschulen verankert. Wer nicht weiß, was in der Prüfungsordnung steht, kann die / den Behindertenbeauftragte*n der Hochschule fragen. Im Falle, dass eine Prüfungsordnung keine Nachteilsausgleiche für Studierende mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung vorsieht, sollten schnellstmöglich die zuständigen Stellen des Prüfungsausschusses oder der / die Prüfer*in  hierüber informiert werden. Einen persönlichen Kontakt zu den Lehrenden zu haben, ist generell von Vorteil und erleichtert die Vorbereitungen für bzw. die Beantragung von Nachteilsausgleiche(n).

 

Bei technischen und räumlichen Hilfeleistungen im Studium sind diverse Hochschulen bisher nur selten umfassend ausgestattet, wobei sie sich diesbzgl. stetig weiterentwickeln. Ansprechpartner*innen und Unterstützungsangebote der einzelnen Hochschulen können Sie / kannst Du in unserer Datenbank der Hochschulen in NRW nachlesen.

 

 

Weiterführende interne Links:

>> Definition „(nicht-)sichtbare Behinderung“

>> Situation von Studierenden mit (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischer Erkrankung

>> Umgang mit nicht-sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung

>> Nachteilsausgleiche / „Sonderanträge“ bei der Zulassung

>> Beratungsangebote: kombabb-Kompetenzzentrum NRW / Beratungsangebote an einer Hochschule / Beratungsangebote außerhalb einer Hochschule

>> zur Datenbank der Hochschulen in NRW

 

Weiterführende externe Links:

>> DSW: Nachteilsausgleiche im Studium und in Prüfungen

>> DSW: Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und Leistungsnachweisen

>> DSW: Nachteilsausgleich - Antragsverfahren und Nachweise

>> DSW: Landesrechtliche Regelungen - Nachteilsausgleiche und angemessene Vorkehrungen im Studium 

 

 



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