Studieren mit einer (Nicht-) sichtbaren Behinderung und / oder chronischen Erkrankung
Studieren mit einer psychischen Erkrankung
Studieren mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
kombabb.de > Umgang mit nicht-sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung
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Der Umgang mit einer nicht-sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung erweist sich oftmals in situationsbezogenen Kontexten wie Schule, Studium, Ausbildung oder Beruf als schwierig bzw. heikle Frage, auf die es keine allgemeingültige Antwort gibt.

 

Menschen bzw. Studierende mit einer sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung, wie z.B. Rollstuhlfahrer*innen, mit Gehbehinderung, Blindheit oder Hörbehinderung müssen sich nicht mit der Frage eines evtl. „Outings“ auseinandersetzen. Bei ihnen ist die Behinderung / chronische Erkrankung offensichtlich sowie i.d.R. auch der Unterstützungsbedarf. Folglich ist es bei diesem Personenkreis auch leicht nachvollziehbar, u.a. für die Hochschule sowie die Prüfungsämter, dass dieser auf Nachteisausgleiche im Studium angewiesen ist.

 

Bei Studierenden mit einer nicht-sichtbaren Behinderung hingegen ist es so, dass die Erkrankung (auf den ersten Blick) nach außen hin nicht erkennbar bzw. wahrnehmbar ist und somit für Außenstehende auch nicht existiert. Hieraus geht jene Erwartungshaltung an die / den Betroffene*n hervor, die auch an sog. (nichtbehinderte) „Normalstudierende“ von beispielsweise Seiten der Hochschule bzw. der Lehrenden gestellt wird. Unter dem „Normalstudierenden“ versteht man laut DSW (2011) Student*innen, die jung sowie ausreichend materiell versorgt sind und sich zudem vollständig (ohne zusätzliche Ablenkungen, wie Krankheit oder Behinderung) auf ihr Studium konzentrieren können. Eine Gefahr, die mit dieser Erwartungshaltung einhergeht, ist ein ständiger immenser Anpassungsdruck, der letztlich zu einer Überforderung bei der betroffenen Person führen kann. Mit anderen Worten ist hiermit gemeint, dass man automatisch hierbei, auch als Studierende*r in eine Rolle gedrängt wird, die man ausfüllen muss, ohne nach außen preis zu geben, dass man eigentlich eine (nicht-sichtbare) Behinderung / chronische Erkrankung hat. Dies ist auf Dauer ein großer Kraftaufwand, den man noch zusätzlich zum Studium aufbringen "muss“. Letztlich kann hierunter die erfolgreiche Durchführung des Studiums (massiv) leiden bzw. auch scheitern.

 

Diesem zuvor beschriebenen Erwartungsdruck kann jedoch von der betroffenen Person aktiv entgegen gewirkt werden, indem sie sich nämlich „outet“.

 

Das Thema „Outing“ ist generell gesehen, ein sehr sensibles. Denn einerseits nehmen sich viele Betroffene selber nicht als "behindert“ wahr und andererseits überwiegt oftmals die Angst davor, hierdurch stigmatisiert und zugleich sozial ausgegrenzt zu werden. Es gibt daher keine allgemeingültige Aussage, die beschreibt, wie der Umgang mit der eigenen nicht-sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung richtig oder falsch ist. „Outing“ ist immer eine individuelle Entscheidung und es wäre falsch, an dieser Stelle eine Empfehlung auszusprechen.

 

Zugleich bestehen auch ganz klare Vorteile darin, offen mit seiner Erkrankung umzugehen. Hierzu zählt, wie bereits gesagt, sich dem Erwartungsdruck "Anderer“ z.B. im Studium zu entziehen, sowie auch ein Stück weit selber entscheiden zu können, inwieweit die eigene Behinderung / chronische Erkrankung Einfluss auf soziale Kontakte, beispielsweise mit anderen Studierenden, oder auf den Studienalltag nimmt. Außerdem wird das eigene Verhalten, welches aufgrund der Behinderung / chronischen Erkrankung manchmal von der gesellschaftlichen Norm abweicht, für den Gegenüber greifbar bzw. nachvollziehbar. Kurzum gesagt, die / der Studierende mit einer nicht-sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung kann sein wie sie / er ist und muss ihre / seine (körperlichen und psychischen) "Defizite“ im Zuge eines "Outings“ nicht (mehr) verstecken bzw. verbergen.

Ein weiterer bedeutender Vorteil des "Outings“ einer nicht-sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung besteht, insb. im Studium, aber auch darin, dass nur auf diese Weise Nachteilsausgleiche bzw. modifizierte Studien- oder Prüfungsbedingungen an den Hochschulen beantragt werden können. Hierfür gibt es KEINE Alternative. Dies bedeutet nicht, dass dann die ganze Hochschule darüber informiert ist, dass die / der Studierende eine nicht-sichtbare Behinderung / chronische Erkrankung hat, aber sie / er muss ihre / seine Beeinträchtigung zumindest gegenüber dem Prüfungsamt und zum Teil den lehrenden Dozenten*innen offenlegen.

 

Wie bereits gesagt, es wäre falsch, eine Empfehlung für oder gegen ein "Outing“ an dieser Stelle auszusprechen. Aber was wir Ihnen / Dir empfehlen, falls Sie / Du eine nicht-sichtbare Behinderung / chronische Erkrankung haben / hast, ist: Es sollte bei der Entscheidung für oder gegen ein "Outing" eine qualifizierte Beratung, die auch anonym ablaufen kann, hinzu gezogen werden. Hierbei kann gemeinsam die persönliche Situation der / des Ratsuchenden reflektiert und überlegt werden, ob und inwieweit es sinnvoll ist, die nicht-sichtbare Behinderung / chronische Erkrankung gegenüber Lehrenden und Mitstudierenden offenzulegen.   

 

 

Weiterführende interne Links:

>> Definition „(nicht-)sichtbare“ Behinderung

>> Situation von Studierenden mit (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischer Erkrankung

>> Nachteilsausgleiche / „Sonderanträge“ bei der Zulassung

>> Nachteilsausgleiche im Studium

>> Behinderungsbedingter Mehrbedarf / Eingliederungshilfe

>> Beratungsangebote: kombabb-Kompetenzzentrum NRW / Beratungsangebote an einer Hochschule / Beratungsangebote außerhalb einer Hochschule

 

Weiterführende externe Links:

>> DSW: Studieren mit Behinderung – gehöre ich dazu?

 

 

 

    

 

kombabb-Kompetenzzentrum NRW

kombabb

Der eingetragene Verein kombabb setzt sich leidenschaftlich dafür ein, Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen dabei zu unterstützen, ihren Traum eines Studiums zu verwirklichen. Das Team von engagierten Fachleuten und erfahrenen Beratern begleitet die Studieninteressierten auf jedem Schritt ihres Weges, von der Studienwahl bis zur Bewerbung und darüber hinaus. Durch individuelle Beratung, Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung des Studiums und der Vermittlung von Hilfsmitteln und Ressourcen ermöglicht die Organisation Chancengleichheit im Bildungsbereich. "Inklusives Studium" strebt danach, die vielfältigen Talente und Potenziale jedes Einzelnen zu fördern und eine inklusive Hochschulumgebung zu schaffen, in der alle Studierenden erfolgreich sein können.

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Zielgruppe

Wir beraten:

- Schüler*innen (sowie Studierende) im Rollstuhl, mit einer Seh- oder Hörbehinderung, und junge Menschen, die eine nicht-sichtbare Behinderung / chronische Erkrankung (z.B. Diabetes, Epilepsie, eine Autismus-Spektrum-Störung oder psychische Erkrankung) haben.

- Eltern bzw. Familienangehörige

- Alle, denen dieses Thema im Beruf (z.B. Lehrer*innen, Rehaberater*innen der Arbeitsagenturen, Mitarbeiter*innen des IFD, der EUTB oder der Autismus-Therapie-Zentren).

Angebote

kombabb bietet Fachinformationen rund um das Thema „Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung in NRW“.

kombabb sammelt Erfahrungsberichte von Studierenden und Studieninteressierten mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung (u.a. im Übergang Schule-Studium).

kombabb umfasst eine Datenbank mit Verlinkungen zu den einzelnen Hochschulen in ganz NRW. Hier sind die Kontaktdaten zu den wichtigsten Beratungsstellen (wie z.B. dem Behindertenbeauftragten) für Studieninteressierte und Studierende mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung an der jeweiligen Hochschule sowie weitere relevante Informationen (wie z.B. die Ausstattung mit behindertenspezifischen Arbeitsplätzen vor Ort) enthalten.

Team

Das kombabb-Kompetenzzentrum NRW besteht bereits seit 2008; unser Büro ist in Bonn, von wo wir für ganz NRW zuständig sind. Träger der Beratungsstelle ist der eigenständige (und gemeinnützige) Verein „Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) e. V.“. Gefördert werden wir vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und sind eine Initiative des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“. Unsere Förderung erfolgt in sog. „Projektlaufzeiten“, die i.d.R. drei Jahre umfassen.

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Sprechzeiten

Kombabb bietet i.d.R. jeden ersten Montag im Monat eine Abendsprechstunde von 18 bis 20 Uhr (unter der Telefon-Nr.: 0228 947 445 12) an.

Erinnerung: Nächste Abendsprechstunde am 07. August 2023 (von 18 bis 20 Uhr)!

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Aktuelles

Hier informieren wir über kommende Veranstaltungen oder Termine und über Neuigkeiten zum Thema Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung.

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Inklusives Studieren schafft eine barrierefreie Umgebung, fördert Vielfalt und gleiche Chancen für alle Studierenden, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen. Eine unterstützende Atmosphäre ermöglicht das Erreichen akademischer Ziele und bereichert die Gesellschaft.

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